Die Jagdgenossenschaft Eicherscheid verpachtet ihre beiden genossenschaftlichen Jagdbezirke an Jagdpächter (§11 BJagdG) und vertritt ihre Jagdgenossen in jagdlichen Angelegenheiten. Da in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz das Reviersystem Anwendung findet, sind alle Grundbesitzer der beiden Jagdbezirke, welche bejagbare Fläche besitzen, Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Eicherscheid. Durch die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes zahlt der Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Jagdpacht, welche die Jagdgenossenschaft entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche an die Grundstückseigentümer weiter gibt, die Jagdpachtauszahlung.
Damit die Jagdgenossenschaft, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, ihrer Aufgabe nachkommen kann, muss sie ein Jagdkataster führen. In diesem sind alle Grundstückseigentümer erfasst, welche bejagbare Flächen besitzen. Weiter wird für die Auszahlung des Jagdpachtanteils eine Kontoverbindung der Grundstückseigentümer benötigt.
Da sich bei diesen Grundstücken auch Besitzerwechsel sowie Kontoveränderungen ergeben können, muss die Jagdgenossenschaft diese Änderungen im Jagdkataster erfassen. Für diese Datenpflege ist sie auf die Mithilfe ihrer Jagdgenossen angewiesen. Um diesen Vorgang einfacher zu gestalten, hat die Jagdgenossenschaft Eicherscheid ein Änderungsformular erstellt, welches bei Bedarf herunter geladen werden kann. Nach Eintragung kann dieses per Post oder E-Mail der Jagdgenossenschaft zugestellt werden.
Weitere Unterstützung benötigt die Jagdgenossenschaft bei der Erreichbarkeit der Jagdgenossen. Es ist sehr schwierig die Jagdgenossen über wichtige Sachverhalte oder Termine (z.B. Jagdgenossenschaftsversammlung) zu informieren. Daher bieten wir an, dass sich jeder interessiere Jagdgenosse bei der Jagdgenossenschaft mit einer E-Mail Adresse formlos registrieren kann, welche dann in eine Verteilerliste für diesen Zweck aufgenommen wird. Auch weitere Anfragen können gerne per E-Mail gestellt werden.